Hygieneplan im Mühlengrund Wienhausen

Das SARS-CoV-2-Virus wird nach aktuellen Erkenntnissen vor allem respiratorisch durch Tröpfchen und Aerosole übertragen. Daher achten wir neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch auf die Innenraumlufthygiene:

Intensives und fachgerechtes Lüften von unseren Räumen bewirkt eine wirksame Abfuhr bzw. Verringerung der Konzentration ausgeschiedener Viren und senkt damit das Infektionsrisiko in unseren Räumlichkeiten. Das Restaurant und unser Saal verfügen über Belüftungsanlagen.

Brausaal

Es besteht einen Sitzplan, der die Abstandsregeln berücksichtigt. Insgesamt stehen daher limitierte Plätze zur Verfügung. Die Zahl der Besucher wird somit reduziert. Alle Besucher werden verpflichtet, Sitzplätze einzunehmen. 
Es erfolgt eine zentrale Zuweisung der Sitzplätze. 

Erfassung von Daten: Von jeder Besucherin und jedem Besucher werden der Familienname, der Vorname und eine Telefonnummer erfasst. Es erfolgt eine Zuordnung zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung. Die Daten werden für die Dauer von drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung aufbewahrt. Sie werden spätestens einen Monat nach Beendigung der Veranstaltung gelöscht.


Mund- Nasen- Bedeckung: Die Besucher werden verpflichtet, eine Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen. Die Bedeckung darf beim Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.
Die Sericekräfte tragen während der Arbeit eine Mund- Nasen- Bedeckung. Für Gäste besteht die Möglichkeit der Handdesinfektion.


Belüftung: Es gibt es eine Abluftanlage, die im Dauerbetrieb läuft. Fenster sind zusätzlich geöffnet. Die Türen im Eingangsbereich bleiben vor und während der Veranstaltungen durchgehend geöffnet.

Bei Anwendung der 2G Regel

 

Der Zutritt wird auf Personen beschränkt, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Die 2G-Regel bietet einen hohen Schutzstandard, bei dem auf weitere Maßnahmen wie Maske, Abstand sowie auch auf die 50prozentige Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. Die Kontaktverfolgung (Luca-App) gilt weiterhin.